Allgemeine Geschäftsbedingungen des Wildparks Lüneburger Heide
1. EINTRITTS- UND JAHRESKARTEN
Der Park darf nur mit gültigen Eintrittskarten am gekennzeichneten Eingang betreten werden. Eintrittskarten können direkt über die Kassen im Eingangsbereich oder vor dem Besuch in unserem Onlineshop erworben werden. Nicht-personalisierte Tickets dürfen an Dritte weitergegeben werden. Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Während der Wildpark geöffnet ist, hat der Eintrittskartenbesitzer von Seiten Wildparks die Möglichkeit den Park zu betreten. Rücknahme, Umtausch oder Erstattung dieser Tickets ist nicht möglich. Dies gilt auch bei z.B. jeglichen Wetterverhältnissen, Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Anreise, bei Krankheit etc. Inhaber von Jahreskarten haben sich durch das unaufgeforderte Vorzeigen ihrer Jahreskarte und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises auszuweisen. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes im Wildpark mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Parks verlieren Tageskarten ihre Gültigkeit. Die Jahreskarten berechtigen die auf ihr ausgewiesenen Personen ab dem Tag des Kaufes für die Dauer eines Jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt in den Wildpark Lüneburger Heide. Sie sind nicht übertragbar. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Wildparks während der Laufzeit der Karte. Es gilt zudem die tagesaktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens/des Landkreises Harburg. Sich daraus ergebende Ansprüche auf Rücknahme, Umtausch oder Verlängerung der Jahreskarte können nicht geltend gemacht werden. Personen, die ihre Jahreskarte oder andere nicht übertragbare Eintrittskarten widerrechtlich an Dritte weitergeben der versuchen, den Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintrittsberechtigung für die Laufzeit der Karte. Im Interesse der ehrlichen Gäste wird die Wildpark Lüneburger Heide Tietz GmbH & Co KG Jahreskarten, die missbräuchlich benutzt wurden, einziehen, ihre Inhaber künftig vom Bezug einer Jahreskarte ausschließen.
2. PARKEN
Die Nutzung unseres Parkplatzes, dessen Gelände wir auf der Beschilderung zur Parkplatzzufahrt farblich für Sie gekennzeichnet haben, ist unentgeltlich. Der Parkplatz gehört zum Privatgelände des Wildparks Lüneburger Heide und steht ausschließlich den Besuchern des Wildparks zur Verfügung. Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Für dort eingetretene und verursachte Schäden jedweder Art haftet der Wildpark Lüneburger Heide nicht.
3. ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist auf dem Gelände des Wildparks Lüneburger Heide nicht gestattet. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden. Wir müssen uns zudem vorbehalten, auch die Mitnahme sonstiger Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Größe eine Störung anderer Besucher darstellen können, zu untersagen. Das Befahren des Wildparkgeländes mit manuellen oder elektrischen Rollstühlen, Kinderwagen u. ä. geschieht auf eigene Gefahr. Der Beschilderung im Wildpark ist Folge zu leisten.
Im Park ist das Rauchen von Tabak und E-Zigaretten nur an den ausgewiesenen Plätzen gestattet.
4. GELÄNDE
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Wildpark Lüneburger Heide um ein möglichst naturbelassenes Gelände handelt. Daher können Wurzeln und Plattenverschiebungen sowie im Frühjahr und Herbst Eis- und Reifglätte auftreten. Die Nutzung der Gewässer als Badeseen und das Betreten zugefrorener Gewässer ist nicht gestattet. Eine Haftung des Wildparks Lüneburger Heide ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass in den Freigehegen eine Beschmutzung durch Kot oder die nicht gänzlich sauberen Sitzbänke verursacht werden kann. Für etwaige Schäden und Verunreinigungen übernimmt der Wildpark Lüneburger Heide keine Haftung.
5. UMGANG MIT DEN TIEREN DES WILDPARKS LÜNEBURGER HEIDE
Das Füttern und Streicheln der Tiere im Wildpark Lüneburger Heide ist auf eigene Gefahr nur in den gesondert gekennzeichneten Gehegen und mit dem vom Wildpark zur Verfügung gestellten Futter gestattet. Das Verfüttern anderer Stoffe und Pflanzen, auch solchen, die auf dem Gelände wachsen, kann zu schwerwiegenden Erkrankungen und sogar zum Tod der Tiere führen und ist daher ausdrücklich untersagt. Der Wildpark Lüneburger Heide behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, schadensersatzpflichtig zu machen, des Parks zu verweisen und zukünftig von dem Besuch des Parks auszuschließen. Auch harmlos aussehende Tiere können schmerzhafte und gefährliche Stich-, Biss-, Tritt- und Kratzverletzungen verursachen. Von den Gehegen der vorgenannten Tierarten ist daher ein ausreichender Abstand zu halten. Insbesondere ist auch das Berühren der Gitter untersagt. Die an der Flugshow teilnehmenden Vögel sind – wie alle Vögel – wilde und unberechenbare Tiere. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Vogel unvermittelt Angriffe auf Besucher ausführt. Die Besucher der Flugshow werden ausdrücklich auf diese Gefahr aufmerksam gemacht. Eine Haftung des Wildparks Lüneburger Heide ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
6. SICHERHEITSABSPERRUNGEN
Die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche dürfen nicht verlassen werden. Das Klettern oder Übersteigen der Sicherheitsabsperrungen ist untersagt.
7. MITNAHME VON TIEREN
Im Wildpark ist das Mitführen von Hunden gestattet.
8. BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN DES WILDPARKS LÜNEBURGER HEIDE
Wir bitten Sie, den Benutzungshinweisen, Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Mitarbeiter des Wildparks zu Ihrer eigenen Sicherheit und im Interesse eines reibungslosen Betriebs Folge zu leisten. Sollte derartigen Anweisungen oder Anleitungen nicht nachgekommen werden, kann unser Personal Besucher von der Benutzung der Einrichtungen ausschließen oder von dem Wildparkgelände verweisen. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder sonst unsachgemäße Benutzung sowie Nichtbeachtung der Benutzungsanleitungen oder Anweisungen entstehen. Bei der Benutzung des Spielplatzes und seiner Spielgeräte sowie bei dem Besuch der Flugshow, des Streichelgeheges und ähnlicher Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzung- bzw. Verhaltenshinweise unbedingt zu beachten. Für jegliche Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt der Wildpark Lüneburger Heide keine Haftung.
9. AUFSICHTSPFLICHT
Grundsätzlich sollten auch Kinder bis zum Alter von 12 Jahren den Aufenthalt in unserem Wildpark nur in Begleitung eines Erwachsenen genießen. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Gefahren für Kinder durch zum Teil lebensgefährliche Tiere und Pflanzen hingewiesen. Begleitpersonen von Kindern haben ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Aufsichtspersonen und Eltern tragen in dem gesetzlichen Rahmen für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Eine Haftung des Wildparks Lüneburger Heide ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
10. LEISTUNGSUMFANG
Mit Rücksicht auf unsere Tiere und aus sonstigen wichtigen Gründen, wie z. B. Wetterbedingungen, notwendige Wartungs- und Bauarbeiten usw. bitten wir um Verständnis, dass mit dem Erwerb der Eintrittskarte kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel die Präsentation bestimmter Tiere oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit sämtlicher Einrichtungen und Attraktionen des Wildpark besteht.
11. SCHADENSMELDUNG UND VERLUST
Sämtliche Bereiche im Wildpark werden mit größter Sorgfalt gepflegt und überwacht. Falls Sie oder ein Angehöriger dennoch zu Schaden kommen sollte, so bitten wir Sie, diesen Schadensfall vor dem Verlassen des Wildparks an der Kasse zu melden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind, wenn eine mögliche und zumutbare Meldung eines Schadens oder sonstigen Vorfalls erst nach Verlassen des Wildparks erfolgt. Sollten Sie fremde Sachen (Fundsachen) im Wildpark entdecken, so bitten wir Sie, diese ebenfalls an der Kasse abzugeben. Dort erkundigen Sie sich bitte auch, wenn Sie selbst etwas verloren haben.
12. WERBUNG UND ANBIETEN VON WAREN UND LEISTUNGEN
Werbung auf dem Wildparkgelände, wozu auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplatz gehören, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung des Wildparks Lüneburger Heide gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.
13. FOTOGRAFIEREN UND FILMEN
Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedarf ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
14. Veranstaltungen
Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedarf ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung
14.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
14.2. Grundsätzlich finden die Veranstaltungen auch bei ungünstiger Witterung statt. Es wird empfohlen, sich vorab zu informieren und entsprechend wetterfeste Kleidung mitzuführen.
14.3. Der Wildpark Lüneburger Heide behält sich vor, Veranstaltungen aufgrund extremer Wetterbedingungen oder zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Der Ticketpreis wird auch dann auf dem Wege zurückerstattet, wie das Ticket erworben wurde.
15.ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR GEWINNSPIELE DES WILDPARK LÜNEBURGER HEIDE
Fassung vom 10. März 2021 Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an allen von der Wildpark Lüneburger Heide Tietz GmbH & Co. KG, Am Wildpark 1, D-21271 Hanstedt-Nindorf (nachfolgend „Wildpark LH“) veranstalteten Gewinnspielen. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. 1.2. Jeder Teilnehmer (im Folgenden gelten Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen jeden Geschlechts) erkennt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel die Geltung dieser AGB und der jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen an. 2. Teilnahmeberechtigung 2.1. Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Wildparks LH, verbundene Unternehmen und eventuelle Kooperationspartner, sowie deren Angehörige. 2.2. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. 3. Teilnahmewege 3.1. Der Wildpark LH bietet für die Teilnahme an Gewinnspielen grundsätzlich die nachstehenden Teilnahmewege an. Über die verfügbaren Teilnahmewege für ein Gewinnspiel entscheidet der Wildpark LH im eigenen Ermessen. a. Gewinnspielteilnahme per Social-Media-Plattform: Eine Teilnahme an einem vom Wildpark LH auf einem Social-Media-Kanal vom Wildpark LH veranstalteten Gewinnspiel (nachfolgend Wildpark LH Social-Media-Gewinnspiel) kann nur über das Internet erfolgen und setzt die Registrierung des Teilnehmers in dem jeweiligen Sozialen Netzwerk (z.B. Facebook oder Instagram) voraus, auf dem das Gewinnspiel stattfindet. Mit Teilnahme an dem Wildpark LH Social-Media-Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer auch die geltenden Nutzungsbedingungen des jeweiligen Sozialen Netzwerks. Vom Wildpark LH auf Social-Media-Plattformen (wie z.B. Facebook oder Instagram) veranstaltete Gewinnspiele unterliegen im Verhältnis zu dem jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter der alleinigen Verantwortung vom Wildpark LH, stehen in keiner Verbindung zu diesem und werden in keiner Weise von dem jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare und Beschwerden in Verbindung mit einem Wildpark LH Social-Media-Gewinnspiel sind nicht an den jeweiligen Social-MediaPlattformanbieter zu richten, sondern direkt an den Wildpark LH. Die Teilnehmer erkennen mit Teilnahme an dem Wildpark LH Social-Media-Gewinnspiel an, dass sie keine Ansprüche gegen den Social-Media-Plattformanbieter erwerben, wenn sie an dem Gewinnspiel teilnehmen. 3.2. Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist wahrheitsgemäß der Name des Teilnehmers anzugeben sowie weitere persönliche Daten, die für das jeweilige Gewinnspiel zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potentiellen Gewinns notwendig sind, wie z.B. die Adresse, die E-Mail-Adresse und ggf. die Telefonnummer des Teilnehmers sowie ggf. der Titel des Gewinnspiels und dessen Auflösung. 3.3. Die Berechtigung zur Teilnahme am Gewinnspiel endet mit Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist. 4. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss 4.1. Der Wildpark LH behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilnehmers abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Wildpark LH zu. 4.2. Der Wildpark LH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der Wildpark LH kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern. 5. Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners 5.1. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Wildpark LH, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5.4. Soweit nicht abweichend geregelt, werden die als Gewinner ermittelten Teilnehmer innerhalb von einer Woche nach Teilnahmeschluss benachrichtigt. Im Rahmen eines Wildpark LH Social-Media-Gewinnspiels erfolgt die Gewinnbenachrichtigung spätestens innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss durch Posten eines Gewinnbenachrichtigungskommentars zu dem jeweiligen ursprünglichen Gewinnspielbeitrag (d.h. dem jeweiligen Kommentar) der als Gewinner ermittelten Teilnehmer; hierbei werden diese aufgefordert, sich per persönlicher Direktnachricht an das jeweilige Social-Media-Profil vom Wildpark LH in dem Sozialen Netzwerk, in dem das jeweilige Wildpark LH Social-Media Gewinnspiel veranstaltet wird, zu melden und dem Wildpark LH ihre für die Gewinnabwicklung erforderlichen persönlichen Daten mitzuteilen. 5.5. Jeder im Sinne der Ziffer 5.4. benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, dem Wildpark LH unverzüglich mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls der Wildpark LH innerhalb einer Woche keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der Wildpark LH behält sich vor, einen anderen Teilnehmer zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Der gemäß Ziffer 5.4. ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche. 6. Gewinn und Übermittlung des Gewinns 6.1. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem vom Wildpark LH angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten – z.B. für Anreise, Übernachtung, Unterhalt oder Steuern – sind ausgeschlossen. 6.3. Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablaufs) verfällt er ersatzlos. 6.4. Die Übermittlung des Gewinns erfolgt grundsätzlich durch den Wildpark LH, es sei denn, ein Kooperationspartner vom Wildpark LH hat den Gewinn zur Verfügung gestellt. In diesem Fall kann die Übermittlung des Gewinns unmittelbar durch den Kooperationspartner erfolgen. 7. Datenschutz 7.1. Zur Durchführung von Gewinnspielen ist es unumgänglich, dass der Teilnehmer bei der Registrierung für das Gewinnspiel nach personenbezogenen Daten gefragt wird. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift, E-MailAdresse, Telefonnummer und Alter des Nutzers, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt und Gewinne nicht verschickt oder bereitgestellt werden können. Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das auf einem Social-Media-Kanal vom Wildpark LH veranstaltet wird, kann auch die Möglichkeit der Teilnahme über den registrierten Social-Media-Kanal des Teilnehmers bestehen. 7.2. Zudem können bei einzelnen Gewinnspielen weitere Daten erhoben werden, z.B. durch die Beantwortung von Gewinnspielfragen oder Interviews mit den Teilnehmern, in denen sie persönliche Erlebnisse schildern. Diese Informationen können dann ggf. im Rahmen des Gewinnspiels, z.B. bei einem Telefonat zum Zwecke der Gewinnspielbenachrichtigung, aufgezeichnet und z.B. im Radio ausgestrahlt werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Besonderen Teilnahmebedingungen des konkreten Gewinnspiels. 7.3. Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels nicht erforderlich sind, werden nur mit zusätzlicher vorheriger Einwilligung der Teilnehmer erhoben. 7.4. Die bei der Registrierung angegebenen Daten verwendet der Wildpark LH nur zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck ggf. an Kooperationspartner, mit der Gewinnspieldurchführung beauftragte Dienstleister oder mit der Gewinnabwicklung befasste Leistungserbringer wie z.B. Versandunternehmen oder andere Partner bei der Gewinnabwicklung. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke vom Wildpark LH oder Dritten verwendet. Die Daten werden nach Durchführung des Gewinnspiels sowie Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. 7.5. Der Wildpark LH ist u.U. dazu verpflichtet, die bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Wildpark LH übermittelten persönlichen Daten für einen Zeitraum nach Ablauf des Gewinnspiels zu speichern und ggf. den zuständigen Aufsichtsbehörden offenzulegen. Die Gewinnspielteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der Wildpark LH u.U. gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Namen von Gewinnern öffentlich bekannt zu geben. Der Wildpark LH wird dies nach Möglichkeit nur in einer abgekürzten Form tun. Grundsätzlich kann die Veröffentlichung der Gewinnernamen auf den Social-Media-Kanälen oder der Webseite vom Wildpark LH auch erforderlich für die Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels sein. Dies ergibt sich in diesem Fall aus den Besonderen Teilnahmebedingungen des konkreten Gewinnspiels. 7.6. Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden vom Wildpark LH in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten erfolgt für Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und für alle Daten, die mit Einwilligung der Teilnehmer erhoben werden, auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. 7.7. Findet die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder die Bekanntgabe der Gewinner über die Social-Media-Kanäle vom Wildpark LH statt, wird zudem auf die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter verwiesen. 8. Sonstiges 8.1. Der Wildpark LH behält sich vor, die Teilnahmebedingungen, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilnehmers, zu ändern oder zu korrigieren, insbesondere diese an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen. 8.2. Für die Durchführung von Gewinnspielen durch den Wildpark LH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. 8.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
Nindorf, 01.01.2002